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Aktuelles der RS Hausverwaltung
Neue Gesetzesänderung: Wohnungseigentümer profitieren jetzt doppelt – Digitalisierung und Klimaschutz im Fokus
Die jüngste Gesetzesänderung, die im Bundesrat verabschiedet wurde, bringt eine echte Neuerung für Wohnungseigentümer und Immobiliengemeinschaften.
Mit der Zulassung rein virtueller Eigentümerversammlungen und Erleichterungen für den Ausbau erneuerbarer Energien stellt die Reform einen doppelten Fortschritt dar: Sie bringt moderne Digitalisierungsansätze in die oft traditionelle Immobilienverwaltung und fördert gleichzeitig nachhaltige Energiequellen wie Steckersolargeräte. Der folgende Artikel beleuchtet die Auswirkungen dieser Änderungen und wie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Zukunft profitieren können.
Virtuelle Eigentümerversammlungen: Effizienter, flexibler und zukunftsorientiert
Bislang mussten Eigentümerversammlungen (ETV) der Wohnungseigentümergemeinschaften in der Regel in Präsenz abgehalten werden. Dies bedeutete oft lange Anfahrtswege, die Suche nach geeigneten Versammlungsräumen und hohe Kosten. Mit der neuen Gesetzesänderung können solche Treffen ab sofort auch vollständig virtuell stattfinden – ein Meilenstein in der Immobilienverwaltung. Virtuelle Versammlungen sparen nicht nur Zeit und Aufwand, sondern auch Kosten und Ressourcen.
Das neue Gesetz eröffnet die Möglichkeit, auch unterjährig Entscheidungen zu treffen und so schneller auf Herausforderungen zu reagieren. Virtuelle Versammlungen bieten zudem den Vorteil, dass auch Menschen teilnehmen können, die zuvor durch Mobilitätseinschränkungen oder familiäre Verpflichtungen gehindert waren. Die neue Regelung sieht jedoch keine Pflicht zur Durchführung rein virtueller ETV vor. Die Eigentümergemeinschaft kann sich per Dreiviertelmehrheit für ein virtuelles Format entscheiden, wobei der Beschluss für drei Jahre gültig ist. Zudem müssen bis 2028 weiterhin mindestens einmal jährlich Präsenzversammlungen stattfinden, es sei denn, die Gemeinschaft entscheidet sich einstimmig für den Verzicht.
Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland), betont: „Es obliegt der Wohnungseigentümergemeinschaft, ob sie sich virtuell oder in Präsenz versammeln möchte. Sie allein legt fest, welches Format zur Anwendung kommt.“ Dies gibt den Eigentümergemeinschaften die notwendige Flexibilität, ihre Versammlungen an die Bedürfnisse der Mitglieder anzupassen.
Stärkung der Entscheidungsfindung und höhere Beteiligung
Die neue virtuelle Option eröffnet die Möglichkeit, Beschlüsse schneller und flexibler zu fassen – eine wesentliche Erleichterung in Zeiten des Fachkräftemangels und bei steigenden Anforderungen an die Immobilienverwaltung. Eigentümergemeinschaften, die vor großen finanziellen Herausforderungen wie energetischen Sanierungen oder Modernisierungen stehen, können nun einfacher und zeitnah über Maßnahmen entscheiden, die möglicherweise nur in einem engen Zeitrahmen förderfähig sind.
Laut Martin Kaßler wird durch die Digitalisierung auch die Partizipation in den Versammlungen gesteigert. „Wir rechnen mit einer deutlich höheren Beteiligung in den Versammlungen. Zudem werden die gefassten Beschlüsse zur Umsetzung von Maßnahmen am Gebäude von einer größeren Mehrheit mitgetragen,“ so Kaßler. Durch die Einführung virtueller Versammlungen wird ein demokratischerer Austausch gefördert, da die Eigentümergemeinschaften ortsunabhängig und flexibler agieren können. Insbesondere moderne Arbeitsmodelle wie Homeoffice oder Teilzeitarbeit erleichtern es Mitgliedern, tagsüber an einer Versammlung teilzunehmen, ohne ihre beruflichen Verpflichtungen vernachlässigen zu müssen.
Förderung der Energiewende: Erleichterungen für Steckersolargeräte und Erneuerbare-Energien-Anlagen
Neben der Erleichterung bei Eigentümerversammlungen ist ein weiterer zentraler Punkt der Gesetzesänderung die Förderung erneuerbarer Energien durch den erleichterten Einsatz von Steckersolargeräten. Diese kleinen Solaranlagen können einfach in die Steckdose gesteckt werden und erzeugen direkt Strom für den eigenen Haushalt. Damit tragen sie zur Energiewende bei und bieten Eigentümergemeinschaften die Möglichkeit, dezentral erneuerbare Energie zu nutzen, ohne aufwendige bauliche Maßnahmen zu treffen.
Zudem ist die Anbringung von Steckersolargeräten nun durch das Gesetz privilegiert. Das bedeutet, dass Anträge auf Genehmigung dieser Anlagen nur noch detailliert begründet abgelehnt werden können. Das Gesetz stärkt somit das Recht von Eigentümern, Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu ergreifen, und erleichtert gleichzeitig die Registrierung dieser Geräte.
Auch die Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten wird durch das Gesetz vereinfacht. Dies betrifft etwa den Bau von Photovoltaikanlagen oder anderen erneuerbaren Energieanlagen, die nun einfacher in den bestehenden Gebäudebestand integriert werden können. Diese Regelung soll dazu beitragen, dass der Ausbau erneuerbarer Energien schneller vorankommt und Wohnungseigentümergemeinschaften die Energiewende aktiv mitgestalten können.
Immobilienbranche begrüßt die neue Flexibilität
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) äußert sich positiv über die Entscheidung des Bundesrats, die dem Bundestag gefolgt ist und die Gesetzesänderung ermöglicht hat. „Dass der Bundesrat neben dem Bundestag sich nun – entgegen zunächst anderslautender Stellungnahmen – doch zur Zustimmung entschlossen hat, ist ein wichtiges und richtiges Signal“, so Martin Kaßler. Die Gesetzesänderung eröffnet nicht nur neue Möglichkeiten für eine effektivere Verwaltung von Eigentümergemeinschaften, sondern fördert auch den Einsatz nachhaltiger Energiequellen.
In Zeiten des Klimawandels und steigender Energiepreise kommt diese Förderung genau zur richtigen Zeit. Eigentümergemeinschaften, die bislang vor bürokratischen Hürden standen, können nun einfacher Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien umsetzen und gleichzeitig ihre Verwaltung modernisieren.
Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung
Die Gesetzesänderung bringt umfassende Vorteile für Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Mitglieder. Durch die Option zur virtuellen Durchführung von Eigentümerversammlungen wird die Immobilienverwaltung moderner und effizienter gestaltet. Die zeit- und kostensparende Maßnahme erleichtert den Entscheidungsprozess, fördert die Beteiligung und ermöglicht es, schneller auf Herausforderungen wie energetische Sanierungen zu reagieren.
Gleichzeitig stellt die Förderung von Steckersolargeräten und die erleichterte Übertragbarkeit persönlicher Dienstbarkeiten einen wichtigen Schritt in Richtung Klimaschutz und nachhaltige Energiegewinnung dar. Wohnungseigentümer profitieren doppelt: Sie gewinnen Flexibilität in der Verwaltung und die Möglichkeit, aktiv zur Energiewende beizutragen.
Insgesamt zeigt die Gesetzesänderung, dass die Politik die Bedeutung der Energiewende und der Digitalisierung im Wohnungssektor erkannt hat und beide Prozesse aktiv fördert. Eigentümergemeinschaften und Verwalter haben nun die Chance, den Immobiliensektor zukunftssicher und nachhaltiger zu gestalten.