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Aktuelles der RS Hausverwaltung
Fälligkeit der Nebenkostenabrechnung
Die meisten Nebenkostenabrechnungen kommen zu spät! Nicht mit RS Hausverwaltung
Wann ist die Jahresabrechnung zu erstellen?
Die Jahresabrechnung /Hausgeldabrechnung ist zeitnah nach dem abgelaufenen Wirtschaftsjahr geordnet, übersichtliche und inhaltlich richtig zu erstellen. Zum einen enthält die Gesamtabrechnung die Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben des Kalenderjahres sowie eine Aufstellung über die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage Zum anderen ergibt sich aus den Einzelabrechnung für jeden Eigentümer der verbindliche Rückerstattungs- oder Nachzahlungsbetrag.
Vorzulegen hat der Verwalter die Abrechnung regelmäßig innerhalb von vier, spätestens aber von sechs Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.
Welche Fristen sind bei der Nebenkostenabrechnung für den Mieter gültig?
Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens mit Ablauf des 12. Monats nach Ende der Abrechnungsperiode dem Mieter schriftlich vorliegen. Eine Abrechnungsperiode darf grundsätzlich nicht länger sein als 12 Monate. Versäumt der Vermieter die Frist von 12 Monaten, ist eine eventuelle Forderung des Vermieters nicht mehr wirksam. Dieses gilt jedoch nicht für ein bestehendes Guthaben des Mieters.
Der Mieter hat das Recht, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen, wobei ihm hierfür eine Frist von 12 Monaten eingeräumt wird. Die Fälligkeit eventueller Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung liegt jedoch bei 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung.